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Briefwahlunterlagen

Kurzbeschreibung

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. In dem Zeitraum ab ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin können Sie beides online anfordern.

Beschreibung

Aktuelle Informationen zu der Stichwahl des Landrates am 28. September 2025

Bei der Wahl des Landrates am 14. September 2025 wurde keine absolute Mehrheit erreicht. Daher ist eine Stichwahl erforderlich, die am Sonntag, den 28. September 2025, durchgeführt wird.

Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale in Kirchlengern sind am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.
Zur Stimmabgabe ist die Wahlbenachrichtigung oder ersatzweise der Personalausweis vorzulegen.

Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Die bereits für die Wahl am 14.09.2025 ausgestellten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit.


Briefwahl in Kirchlengern
Wahlberechtigte, die bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt und die Option für die Stichwahl ausgewählt haben, erhalten die Unterlagen automatisch.

Alle übrigen Wahlberechtigten können Briefwahlunterlagen vom 15.09.2025 bis spätestens Freitag, 26.09.2025, 15:00 Uhr beantragen.

In Kirchlengern ist dies über folgende Wege möglich:

  • per E-Mail an wahlamt@kirchlengern.de,
  • über das Serviceportal,
  • über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder
  • persönlich im Rathaus bei Herrn Zobel, Raum 2.07 - ab Freitag, 19.09.2025

Telefonische Rückfragen sind unter 05223 7573-126 bei Herrn Zobel möglich.

Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen, sobald die Stimmzettel für die Stichwahl vorliegen. Mit einer Zustellung ist voraussichtlich ab dem 23.09.2025 zu rechnen.

Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos, z.B. per E-Mail oder Fax, erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift in Kirchlengern
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)
  • ggf. vom Wohnort abweichende Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

Der Antrag kann auch mündlich im Briefwahlbüro, allerdings nicht per Telefon gestellt werden. Ca. sechs Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im extra eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Ausweis mit Lichtbild bzw. die Wahlbenachrichtigungskarte muss dazu vorgelegt werden.

Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine bevollmächtigte Person darf hierbei höchstens für vier Antragstellende die Wahlunterlagen beantragen; dies gilt auch für Familienangehörige. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sehen die einschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr an eine andere Person als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, sofern diese über eine Vollmacht verfügt und die Erkrankung nachgewiesen werden kann. 

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchlengern eingetragen ist. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt je nach Sachlage von Amts wegen und bei Zuzug innerhalb bestimmter Fristen unter bestimmten Umständen nur auf Antrag bzw. Einspruch.

In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnung in Kirchlengern gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen