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Ausweisdokumente Verlustanzeige
Kurzbeschreibung
Als Ausweisinhaberin bzw. Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (in Gemeinde Kirchlengern dem Bürgerbüro) zu melden.
Beschreibung
Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:
Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie diese bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben.
Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde (in Gemeinde Kirchlengern dem Bürgerbüro) veranlassen:
- Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.
Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.
Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.
- Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde.
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Fachbereich 32 Ordnung und Soziales - Bürgerbüro
Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt.
Für Ihren Besuch im BürgerInnenBüro der Gemeinde Kirchlengern vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Die Verlustanzeige des Ausweisdokumentes sowie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion sind kostenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 32 Ordnung und Soziales
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- Rathausplatz 1
- 32278 Kirchlengern
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- Fachbereich 32 Ordnung und Soziales Bürgerbüro
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- Rathausplatz 1
- 32278 Kirchlengern
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- Telefon:
05223 7573-0 - E-Mail:
buergerbuero@kirchlengern.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 7573-158
- E-Mail:
- j.heidemann@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-159
- E-Mail:
- s.lange@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-151
- E-Mail:
- d.oberbeckmann@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-175
- E-Mail:
- i.mork@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-0
- E-Mail:
- buergerbuero@kirchlengern.de