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Reisepass Ausstellung und Änderung

Kurzbeschreibung

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Beschreibung

Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden.

Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").

Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.

Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

Fachbereich 32 Ordnung und Soziales - Bürgerbüro

Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses

Fingerabdrücke:

Standardfall:

  • Rechter und linker Zeigefinger

Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Dauerhafte medizinische Gründe

Informationen zu den Chip-Daten

  • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
  • Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
  • Kein Abgleich mit Datenbanken
  • Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
  • Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

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Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

  • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
  • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
  • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 
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Vorläufiger Reisepass:

  • Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
  • Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
  • Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im BürgerInnenBüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Bei der Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für 

  • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro

  • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro

  • einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 Euro

  • einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro

  • einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro