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Briefwahlunterlagen

Kurzbeschreibung

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. In dem Zeitraum ab ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin können Sie beides online anfordern.

Beschreibung

Aktuelle Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Die nächsten Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt. Etwaige notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen startet am 04.08.2025..

Online-Briefwahlanträge sind ab 04.08.2025 bis spätestens zum 12.09.2025 (15:00 Uhr) möglich: https://onlinedienste-owl.de/Kirchlengern/Wahlschein/#/

Mit dem personalisierten QR-Code, der auf den Wahlbenachrichtigungen steht, geht diese Antragstellung noch bequemer.

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen:

www.kirchlengern.de/Rat-Verwaltung/Wahlen

Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos, z.B. per E-Mail oder Fax, erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift in Kirchlengern
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)
  • ggf. vom Wohnort abweichende Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

Der Antrag kann auch mündlich im Briefwahlbüro, allerdings nicht per Telefon gestellt werden. Ca. sechs Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im extra eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Ausweis mit Lichtbild bzw. die Wahlbenachrichtigungskarte muss dazu vorgelegt werden.

Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine bevollmächtigte Person darf hierbei höchstens für vier Antragstellende die Wahlunterlagen beantragen; dies gilt auch für Familienangehörige. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sehen die einschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr an eine andere Person als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, sofern diese über eine Vollmacht verfügt und die Erkrankung nachgewiesen werden kann. 

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchlengern eingetragen ist. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt je nach Sachlage von Amts wegen und bei Zuzug innerhalb bestimmter Fristen unter bestimmten Umständen nur auf Antrag bzw. Einspruch.

In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnung in Kirchlengern gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen