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Briefwahlunterlagen

Kurzbeschreibung

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. In dem Zeitraum ab ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin können Sie beides online anfordern.

Beschreibung

Informationen zur Briefwahl 2025 (Bundestagswahl)

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist am 13.01.2025 gestartet. Aufgrund der besonderen Situation der Neuwahl gibt es einen straffen Zeitplan, der an gesetzliche Bestimmungen und Termine gebunden ist.

Ein wichtiger Aspekt ist die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber der Parteien. Der letzte Tag für diese Entscheidung ist der 30.01.2025. Erst dann können die Stimmzettel zum Druck an die entsprechenden Verlage freigegeben und gedruckt werden. Die Zustellung der Stimmzettel für die Gemeinde Kirchlengern wurde für den 07.02.2025 zugesagt, so dass auch dann erst Briefwahlunterlagen versandt werden können.

Beantragt werden können diese aber trotzdem schon sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist beschrieben, wie die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können aufgrund der obengenannten Umstände allerdings frühestens ab 07.02.2025 verschickt werden.

Eine weitere Wahl-Möglichkeit ist die Briefdirektwahl. Ab 10.02.2025 können Wählerinnen und Wähler die Briefwahl direkt im Rathaus im Bürgerbüro beantragen. Dort bekommen sie die Unterlagen ausgehändigt und können ihre Stimme am selben Tag vor Ort abgeben.

Weitere Infos unter www.kirchlengern.de/Rat-Verwaltung/Wahlen

Wahlgesetze

  • Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO),
  • Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW),
  • Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW),
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)

Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos, z.B. per E-Mail oder Fax, erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift in Löhne
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)
  • ggf. vom Wohnort abweichende Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

Der Antrag kann auch mündlich im Briefwahlbüro, allerdings nicht per Telefon gestellt werden. Ca. sechs Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im extra eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Ausweis mit Lichtbild bzw. die Wahlbenachrichtigungskarte muss dazu vorgelegt werden.

Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine bevollmächtigte Person darf hierbei höchstens für vier Antragstellende die Wahlunterlagen beantragen; dies gilt auch für Familienangehörige. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sehen die einschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr an eine andere Person als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, sofern diese über eine Vollmacht verfügt und die Erkrankung nachgewiesen werden kann. 

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchlengern eingetragen ist. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt je nach Sachlage von Amts wegen und bei Zuzug innerhalb bestimmter Fristen unter bestimmten Umständen nur auf Antrag bzw. Einspruch.

In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnung in Kirchlengern gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.