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Gewerbezentralregister
Beschreibung
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde angegeben werden, die die Auskunft benötigt. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen. Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
Die Gebühr dafür beträgt 13,00 €, die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.
Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe Rubrik "Downloads".
§ 150 Gewerbeordnung
Personalausweis oder Reisepass, eventuell Vertretungsvollmacht, Vorsprache nur persönlich
Bürgerbüro
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte die folgenden Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid).
Gemäß Tarifstelle 1132 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,00 € für eine Auskunft nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 32 Ordnung und Soziales Bürgerbüro
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- Rathausplatz 1
- 32278 Kirchlengern
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- Telefon:
05223 7573-0 - E-Mail:
buergerbuero@kirchlengern.de
- Telefon:
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- Fachbereich 32 Ordnung und Soziales
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- Rathausplatz 1
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 7573-159
- E-Mail:
- s.lange@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-151
- E-Mail:
- d.oberbeckmann@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-158
- E-Mail:
- j.heidemann@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-175
- E-Mail:
- i.mork@kirchlengern.de