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Ehrenamtsförderung / Ehrenamtskarte

Kurzbeschreibung

Ehrenamt ist Ehrensache"

– unter diesem Slogan hat das Land NRW bereits im Jahr 2009 eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt, um bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Als Dankeschön für besonderes ehrenamtliches Engagement gibt es die kleinen goldenen scheckkartenähnlichen Ehrenkarten.

Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte können Sie alle angebotenen Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen und Städten nutzen. Beispiele für Vergünstigungen und Informationen zu anderen teilnehmenden Kommunen finden Sie auf der Homepage des Landes NRW https://www.ehrensache.nrw.de/

Beschreibung

Vergünstigungen in ganz NRW
Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte können Sie alle angebotenen Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen und Städten nutzen. Beispiele für Vergünstigungen und Informationen zu anderen teilnehmenden Kommunen finden Sie auf der Homepage des Landes NRW https://www.ehrensache.nrw.de/

Mit der Vergabe von Ehrenamtskarten möchten das Land, die Kreise und Kommunen den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten danken für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Die Gemeinde Kirchlengern startete am 1. Juli 2013 mit der Einführung der Ehrenamtskarte. Die Karte hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und bietet Vergünstigungen im öffentlichen und privaten Bereich.

Die Bewerbung für die Vergabe und die dafür nötigen Voraussetzungen finden im Formular "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" in der Rubrik Downloads auf der rechten Seite.

Möchten Sie die Ehrenamtskarte mit einem Angebot unterstützen? Dann übersenden Sie uns bitte die dafür notwendige "Vereinbarung" aus der Rubrik Downloads auf der rechten Seite.

In der Auflistung in der Rubrik Downloads finden Sie zudem die Vergünstigungen der Ehrenamtskarteninhaber*innen in der Gemeinde Kirchlengern.

Die landesweiten Vergünstigungen und viele weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden unter www.ehrensache.nrw.de

Fachbereich 10 - Zentrale Dienste, Schule, Kultur, Sport

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr) leisten
  • ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über Erstattung von Kosten hinausgehen.

Sollten Sie Ihren durchschnittlich mindestens fünfstündigen zeitlichen Aufwand pro Woche bei mehr als einer Trägerorganisation leisten, füllen Sie bitte für jede Organisation ein eigenes Anmeldeformular aus und reichen Sie alle Bewerbungsformulare zusammen ein.