Wohngeld
Kurzbeschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
- Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Anschließend können Sie den Wohngeldantrag beim Rathaus einreichen.
Falls Sie lieber einen handschriftlichen Antrag ausfüllen und einreichen möchten, stehen Ihnen in der Download-Rubrik entsprechende Druckversionen bereit.
Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann an die Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde gesandt werden, in der die Wohnung liegt. Diese barrierefreien Antragsvordrucke finden Sie auf Wohngeld | MHKBD.NRW zum Download.
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Nehmen Sie hiezu gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.
Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei voller Erwebsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Wohngeld-Anträge ist kostenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 32 Ordnung und Soziales
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 32278 Ort: Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 7573-177
- E-Mail:
- m.krebs@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-157
- E-Mail:
- u.genee@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-177
- E-Mail:
- i.mork@kirchlengern.de