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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als:

  • Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
  • Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
  • Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
  • Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
  • Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Anschließend können Sie den Wohngeldantrag beim Rathaus einreichen. Nutzen Sie hierzu die Onlinedienstleistung "Wohngeld beantragen / Wohngeldrechner". Alternativ nutzen Sie gerne die verschiedenen Antragsformulare unter "Downloads"

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

Nehmen Sie hiezu gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:

  • Arbeitslosengeld II 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei voller Erwebsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Die Entgegennahme und Bearbeitung der Wohngeld-Anträge ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen