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Abfallgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Entsorgung Ihres Abfalls wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Größe des Abfallbehälters und dem gewogenen Müll.
Beschreibung
Für die Abfallentsorgung fallen Gebühren für den Grundstückeigentümer an. Die Gebühr wird nur für Rest- und Biomüll erhoben. Papier- und Wertstoffmüll sind gebührenfrei. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Kirchlengern.
Die Gebühren können Sie ebenfalls dem folgenden Dokument entnehmen.
Alternativ zur Biotonne können Sie einen Antrag auf Eigenkompostierung stellen. Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, kann die Biotonne abgemeldet werden.
Für weitere Informationen benutzen Sie gerne das Kontaktformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kontaktperson auf.
Fachbereich 20 - Finanzwesen
Abfallberatung
- Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Abfall haben, können Sie die Hilfe der Abfallberatung in Anspruch nehmen. Schauen sie hierzu unter "Verwandte Dienstleitungen" - "Abfallberatung".
- Die Abfallgebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Kirchlengern erhoben.
- Für Papier- und Wertstoffmüll werden keine Gebühren erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 20 Finanzen
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- Rathausplatz 1
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Holtmann
Abfallberatung- Telefon:
- 05223 7573-139
- E-Mail:
- j.holtmann@kirchlengern.de
Weiterführende Informationen
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Aktuelle Abfallgebühren der Gemeinde Kirchlengern
- Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kirchlengern
- Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgun der Gemeinde Kirchlengern
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gemeindeordnung NRW (GO NRW)