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Ausweispflicht Befreiung
Kurzbeschreibung
Befreiung von der Ausweispflicht für betreute, dauerhaft untergebrachte bzw. dauerhaft behinderte Personen beantragen
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien (§ 7 Absatz 1 und 2 Personalausweisgesetz - PAuswG):
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Bitte lassen Sie sich ggf. auch die Gesundheitszustand-Erklärung vom Arzt, Pflegeheim, Krankenhaus, etc. bescheinigen.
bei Anträgen von Betreuern und Betreuerinnen:
- Betreuungsurkunde
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Fachbereich 32 Ordnung und Soziales - Bürgerbüro
Sie sind:
- Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Für den Befreiungsbescheid wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Bearbeitungsaufwand richtet. (siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kirchlengern)
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 32 Ordnung und Soziales Bürgerbüro
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- Rathausplatz 1
- 32278 Kirchlengern
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- Telefon:
05223 7573-0 - E-Mail:
buergerbuero@kirchlengern.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 7573-158
- E-Mail:
- j.heidemann@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-151
- E-Mail:
- d.oberbeckmann@kirchlengern.de
-
- Telefon:
- 05223 7573-159
- E-Mail:
- s.lange@kirchlengern.de
-
- Telefon:
- 05223 7573-175
- E-Mail:
- i.mork@kirchlengern.de
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- Telefon:
- 05223 7573-0
- E-Mail:
- buergerbuero@kirchlengern.de