BIS: Suche und Detail

Fischereischein Verlängerung/Ausstellung

Beschreibung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber bzw. der Inhaberin erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.

Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Herford.

Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

Der Fischereischein wird als Jahres-, 5-Jahres- oder Jugendfischereischein ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers bzw. einer Fischereischeininhaberin zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

Ein Fischereischein ist Voraussetzung, um angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt.

Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.

Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.

Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
  • 1 Lichtbild 

Bei Verlängerungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischereischein
  • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Verlängerung durch die Gemeinde Kirchlengern

Fachbereich 32 Ordnung und Soziales - Bürgerbüro

Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt. Hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist.

Für schwerbehinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich; jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Schwerbehindertenausweis ist hier alleine nicht ausreichend. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist. Der Fischereischein für Menschen mit Behinderung kann sowohl für 1 Jahr als auch für 5 Jahre ausgestellt werden,

Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits eine Prüfung abgelegt werden, ab dem 16. Lebensjahr muss die Fischereiprüfung nachgewiesen werden.

Der Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende eines Jahres gültig, nach bestandener Fischereiprüfung kann der Fischereischein auch für 5 Jahre ausgestellt werden (das Ausstellungsjahr zählt mit).

  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • 5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro
  • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
  • Ersatzschein bei Verlust: 5,00 Euro