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Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Kurzbeschreibung

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person ab der Geburt zugeteilt wird.

Beschreibung

Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in aller Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Berlin.

Die zugeteilte Steuer-ID bleibt grundsätzlich das ganze Leben gültig und ändert sich auch bei Änderung des Namens oder der Anschrift nicht, auch nicht bei (zwischenzeitlichem) Wegzug ins Ausland. Ausnahmen, zum Beispiel bei versehentlichen Doppelvergaben der gleichen Steuer-ID an zwei verschiedene Personen, werden der betroffenen Person durch das BZSt mitgeteilt.

Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.

Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln.

Wenn Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer nicht (mehr) haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das Bundeszentralamt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer dann nochmals mit. (siehe Onlinedienstleistungen)

Alternativ können Sie Ihre Steuer-ID auch im BürgerInnenBüro der Gemeinde Kirchlengern persönlich in Erfahrung bringen.

Bei persönlicher Vorsprache im BürgerInnenBüro: Personalausweis oder Reisepass

Fachbereich 32 Ordnung und Soziales - Bürgerbüro

Für Ihren Besuch im BürgerInnenBüro der Gemeindeverwaltung Kiichlengern vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. (siehe Onlinedienstleistungen)  Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.