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Rente - Altersrente für langjährige Versicherte

Kurzbeschreibung

Auch vor dem Hintergrund der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr kann diese Rente weiterhin vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Allerdings ist dies mit Abschlägen verbunden.

Ausweise, Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original vorlegen!

  • Personalausweis oder Reisepass
  • IBAN und BIC des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Krankenversicherungskarte sowie Namen und Anschriften der Krankenversicherungen seit 1992
  • Aktueller Versicherungsverlauf
  • Nachweise über eventuelle Berufsausbildungen
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten. Die Zeiten der Berufsausbildung müssen allerdings als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.)
  • Nachweise über zurückgelegte Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten. Die Zeiten der Berufsausbildung müssen allerdings als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.)
  • Familienbuch oder Geburtsurkunden der Kinder der/des Versicherten
    Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf bereits Kindererziehungszeiten (nicht: Schwangerschaftszeiten) enthalten sind. Männliche Versicherte haben Geburtsnachweise mindestens eines ihrer Kinder immer beizubringen, um die Höhe des künftigen Pflegeversicherungsbeitrages feststellen zu können.
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • Rentenrechtlich bedeutsame Nachweise zu Lücken im Versicherungsverlauf
  • Nachweise über andere Versorgungsansprüche (z. B. Betriebsrenten, Pensionen o. ä.)

Wie hoch ist der Abschlag und wovon hängt dies ab?
Der Abschlag beträgt für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird, 0,3 Prozent. Je nachdem, wann die/der Versicherte geboren ist, beträgt der Abschlag bis zu 14,4 Prozent. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Renten werden nur auf Antrag gezahlt.

Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Rentenstelle

Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen