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Rente - Waisenrente

Kurzbeschreibung

Eine Waisenrente erhalten nach dem Tod einer/eines Versicherten auf Antrag

  • die leiblichen oder adoptierten Kinder
  • die Stiefkinder und Pflegekinder, die im gemeinsamen Haushalt lebten
  • die Enkel und Geschwister, die im gemeinsamen Haushalt lebten oder von ihr/ihm überwiegend unterhalten wurden

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Darüber hinaus wird eine Waisenrente auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (Der Anspruch verlängert sich um die Zeit eines bis zum 31.12.2011 abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes sowie eines ab dem 01.07.2011 abgeleisteten freiwilligen Wehrdienstes auch über das 27. Lebensjahr hinaus) oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr oder
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr oder
  • einen Freiwilligendienst ableistet oder
  • behindert ist und sich deshalb nicht selbst unterhalten kann.

Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil vorhanden ist, eine Vollwaisenrente, wenn beide Eltern gestorben sind. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die Vollwaisenrente rund 20 Prozent der auf den Todeszeitpunkt berechneten Rente der/des Verstorbenen.

Ausweise, Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original vorlegen!

  • Eigener Personalausweis oder Reisepass der (Halb-)Waise, soweit bereits ausgestellt
  • IBAN und BIC des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll
  • Krankenversicherungskarte der (Halb-)Waise
  • Steuer-Identifikationsnummer der (Halb-)Waise
  • Eigene Geburtsurkunde der (Halb-)Waise
  • Versicherungsnummer und Rentenversicherungsträger der/des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde der/des Versicherten
  • Falls die/der Verstorbene bereits Rente bezogen hat: Rentenbescheid
  • Falls die/der Verstorbene noch kein/e Rentner/in war: Aktueller Versicherungsverlauf und ggf. ergänzende Angaben / Nachweise zu allen im Rentenkonto nicht belegten Zeiten, sofern diese rentenrechtlich von Bedeutung sind
  • Name und Anschrift der letzten Krankenversicherung des/der Verstorbenen
  • Name und Anschrift der Stelle, die evtl. eine Betriebs-, Zusatz- oder Versorgungsrente an die Waise zahlt oder zahlen wird


Von volljährigen Waisen wird zusätzlich noch benötigt:

  • Eigene Rentenversicherungsnummer und Rentenversicherungsträger
  • Ggf. Nachweise über eine Ausbildung (Schul-/Semesterbescheinigung, Ausbildungsvertrag)
  • Ggf. Nachweise über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres , eines freiwilligen ökologischen Jahres oder eines Freiwilligendienstes
  • Ggf. Dienstzeitbescheinigung über einen bis zum 31.12.2011 abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienst bzw. einen ab dem 01.07.2011 abgeleisteten freiwilligen Wehrdienst
  • Ggf. Nachweise über das Vorliegen einer Behinderung (z.B. Schwerbehindertenausweis, ärztliche Gutachten oder Bescheinigungen)
  • Vollmacht, falls der Antrag durch Dritte gestellt wird

Unter welchen Voraussetzungen werden Waisenrenten gewährt?
Die Rente wird nicht aus eigenen Versicherungsansprüchen, sondern aus der Versicherung der/des Verstorbenen gezahlt. Diese/dieser muss eine "Wartezeit" (= Mindestversicherungszeit) von fünf Beitragsjahren in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.

Renten werden nur auf Antrag gezahlt.

Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Rentenstelle.

Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen