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Rentenstelle (Versicherungsamt)

Kurzbeschreibung

Um eine Rente zu erhalten, muss man einen Antrag stellen. Der Antrag sollte 3-6 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden.

Beschreibung

Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente sind mehrere verschiedene Stellen zuständig.


Die Rentenstelle bei der Gemeinde Kirchlengern ist zuständig für Personen, die in Kirchlengern gemeldet sind.

Aufgaben der Rentenstelle:

  • Erteilung von allgemeinen Auskünften in Fragen der Sozialversicherung (keine Beratung)
     
  • Aufnahme von Rentenanträgen und anderen Leistungsanträgen in der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (bzw. anderer Regionalträger) sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
     
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontoklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten, Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen) und in dem Zusammenhang Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
     
  • Unterstützung der verschiedenen Sozialversicherungsträger bei Ermittlungen vor Ort, z. B. durch Zeugenvernehmungen und weitere Sachverhaltsaufklärungen


Weitere Informationen zu den einzelnen Anträgen:

Regelaltersrente
Altersrente für langjährige Versicherte
Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rente wegen Erwerbsminderung

Witwen-/Witwerrente
Waisenrenten
Erziehungsrenten
Kindererziehungszeiten
Kontenklärung


Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung:

  • für eine Rentenberatung
     
  • für Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder
     
  • eine konkrete „Rentenauskunft” (das heißt, Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Rente nach dem momentanen Stand Ihres Versicherungskontos ausfallen würde).
     

Außerdem gibt es noch die sogenannte Versichertenältesten (auch Versichertenberater genannt):
Dies sind ehrenamtliche Berater für Rentenangelegenheiten, die im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung tätig sind.
Sie helfen bei Unklarheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rentenangelegenheiten weiter.
Beratungsstellensuche

 

Renten werden nur auf Antrag gezahlt!

Für die Altersrente gilt: Um die Altersrente rechtzeitig zu erhalten, sollte der Antrag ca. 3-6 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Bei Antragstellung werden auch evtl. Lücken im Versicherungskonto geklärt (Kontoklärung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen